Rehasport

Was ist Rehabilitationssport?


Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport Ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Er kommt grundsätzlich für alle Menschen mit oder mit drohender Behinderung in Frage. Die gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationssport“ bieten der deutschen Behindertensportverband (DBS) und seine Landesverbände über Ihre Vereine in nach bundesweit einheitlichen Kriterien speziell anerkannten Gruppen an.

Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärtzlichen Verordnung festgelegt. Diese gesetzlich definierte Leistung bieten Gruppen, die in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) organisiert sind, allen Menschen mit oder mit drohender Behinderung an.

Rehabilitationssport hat das Ziel, Ihre Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern, Ihr Selbstbewusstsein, insbesondere auch das Selbstbewusstsein zu stärken und Sie zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.

 

 

Wie lange können Sie Rehabilitationssport machen?

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport im Umfang begrenzt. Regelfall: 50 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb von 18 Monaten. Bei bestimmten Indikatoren 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten. Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt, ob Rehabilitationssport für Sie in Frage kommt.

Was erwartet Sie in einer Rehabilitationssportgruppe?

In der Sportgruppe finden Sie Menschen, die ähnlich wie Sie von einer Einschränkung betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element des Rehabilitationssports. Die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich 15 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 45 Minuten.

Welche Sportarten werden angeboten?

Die Sportarten Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen sind als Rehabilitationssportarten festgelegt, soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationssportes erreicht werden kann.

 

 

Wie komme ich zum Rehasport?


Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzl. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unserer Trainingsstätte.